§1 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand
1. Unsere AGB gelten für die Lieferung von Waren nach Maßgabe des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrages
2. Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich der Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
§2 Angebot, Vertragsabschluss
1. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von einer Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen können. Vorher abgegebene Angebote durch uns sind freibleibend.
§3 Preise, Zahlungsbedingungen
1. Unsere Preise sind Nettopreise. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist somit nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
2. Die Zahlung erfolgt entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Soweit eine Vereinbarung zur Zahlungsfrist nicht getroffen wurde, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum in bar ohne jeden Abzug zahlbar. Zahlungen haben ausschließlich an uns oder auf das in unserer Auftragsbestätigung bzw. Rechnung angegebene Bankkonto für uns kosten-, spesen- und portofrei zu erfolgen.
3. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für das Jahr zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist damit nicht ausgeschlossen. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§4 Leistungszeit, Gefahrenübergang
1. Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung der notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch den Lieferanten, politische Interventionen, Krieg, Handelsembargo) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer sind, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, ist die Ware am Lieferort vom Käufer abzunehmen. Als Lieferort gilt
– bei Lieferung ab Lager der jeweilige Ort, in dem die Ware lagert
– bei Lieferung von Importware ab Grenze des Eisenbahn- oder Straßenübergangspunktes an der – deutsch / ausländischen Grenze
– bei Lieferung ab Kai oder frei ab Kai gilt der Löschplatz des Schiffes als Lieferort.
Sobald die Ware den Lieferort verlässt, gehen alle Kosten und Gefahren auf den Käufer über. Soweit der Versand durch den Verkäufer erfolgt, sind Versandweg und Transportmittel unserer Wahl überlassen. Sofern Klauseln aus den INCOTERMS 2000 vereinbart wurden, so haben diese ihrem Inhalt und Ihrer Auslegung nach Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sind im Verhältnis zu ihnen Spezialregelungen, die im Falle der Kollision mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen diese in den betreffenden einzelnen Punkten ersetzen. Die übrigen, nicht kollidierenden Punkte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben unverändert bestehen.
2. Ist die Ware mangelhaft, so steht dem Käufer grundsätzlich das Recht auf Minderung oder Ersatzleistung zu. Fordert der Käufer aufgrund einer berechtigten Mängelrüge Minderung, so steht uns das Recht zu, Rückgabe der gelieferten Ware zu verlangen und zum Ersatz mangelfreie Ware zu liefern.
3. Die angeführten Gewährleistungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn die Mängel, bei offenen Mängeln unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware und unter Einsendung einer zu untersuchenden ausreichenden Probe, geltend gemacht werden.
4. Beanstandungen hinsichtlich offensichtlicher Transportschäden und Gewichtsabweichungen müssen bei der Anlieferung der Ware geltend gemacht werden und im Frachtbrief vermerkt werden. Bei Waggonlieferungen ist eine Tatbestandsaufnahme beizubringen.
§5 Schadenersatzansprüche
1. Schadenersatzansprüche (auch der Ersatz von Folgeschäden) wegen mangelhafter Lieferung oder Verzug bzw. Nichterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
2. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, insoweit haftet der Verkäufer für jeden Grad des Verschuldens.
3. Soweit Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§6 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.
2. Ist der Käufer zur Verarbeitung oder Weiterveräußerung der Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt, so tritt er die entstehenden Kaufpreisforderungen hiermit in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an den Verkäufer bereits bei ihrer Entstehung sicherheitshalber ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache, erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware. Die abgetretenen Forderungen sind auf ein gesondertes Konto einzuziehen und dienen der Sicherung der Ansprüche des Verkäufers. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zu ihrer Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Käufer nicht berechtigt. Dasselbe gilt für Verfügungen des Käufers über die Forderungen, die er nach den vorstehenden Bedingungen an uns abgetreten oder abzutreten hat.
3. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für die Beeinträchtigung sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vornhinein die Dritten auf die an der Ware bestehende Rechte hinzuweisen. Der Kunde hat die Kosten einer Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist sie zu erstatten.
4. Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Besteller um mehr als 20%, so haben wir auf Verlangen des Bestellers und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.
5. Wenn uns nach Abschluss der Kaufvertrages Umstände bekannt werden, aus denen wir auf eine unzureichende Kreditwürdigkeit des Käufers bzw. auf ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten schließen können, so sind wir berechtigt, ohne Rücksicht auf die im Vertrag vereinbarten Bedingungen sofortige Vorauszahlung des Kaufpreises oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Wird eine solche Forderung von dem Käufer nicht unverzüglich erfüllt, so können wir ohne Begründung einer Entscheidungsverpflichtung vom Kaufvertrag zurücktreten. Wir sind in diesem Falle berechtigt, weitere bereits abgeschlossene Kaufverträge mit dem Käufer zu stornieren und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
§7 Gerichtsstand und Rechtswahl
1. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
2. Für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis mittelbar und unmittelbar ergebenen Streitigkeiten, einschließlich von Streitigkeiten über das Bestehen/Nichtbestehen des Vertragsverhältnisses, ist Gerichtsstand Berlin.
Allgemeine Einkaufsbedingungen
§1 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand
1. Unsere AGB gelten für den Einkauf von Waren nach Maßgabe des zwischen uns und dem Lieferanten geschlossenen Vertrages.
2. Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Lieferanten erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
3. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Lieferanten die Leistung vorbehaltlos annehmen.
§2 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die in unserer Bestellung angegebenen Preise sind Festpreise und verstehen sich frei Verwendungsstelle, einschließlich Verpackungs- und Frachtkosten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis nicht mit enthalten.
2. Rechnungen hat der Lieferant sofort nach Lieferung einzureichen. Sie müssen die vorgeschriebenen Bestellzeichen enthalten und spätestens am 7. Tag des Folgemonats vorliegen, andererseits verlängert sich das Zahlungsziel um einen Monat.
3. Die Zahlung erfolgt bis zum 15. des der Lieferung folgenden Monats ohne Abzug.
4. Bei einer verfrühten Lieferung richtet sich die Fälligkeit nach dem vereinbarten Liefertermin.
5. Die Zahlung erfolgt aufgrund der von dem Besteller oder seinem Abnehmer ermittelten Stückzahlen, Maße oder Gewichte etc. in Zahlungsmitteln nach seiner Wahl (Barzahlung, Scheck, Kundenwechsel oder Eigenakzept).
6. Der Lieferant ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Bestellers, die nicht unbillig verweigert werden darf, nicht berechtigt, seine Forderung gegen ihn abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen.
§3 Lieferzeit
1. Die von uns angegebene Lieferzeit ist verbindlich.
2. Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn er den vereinbarten Liefertermin nicht einhalten kann bzw. er früher liefern möchte. Unsere Rechte wegen Verzögerung der Leistungen bleiben von dieser Informationspflicht unberührt.
3. Gerät der Lieferant mit der Lieferung in Verzug, hat er für jeden Werktag der Verspätung 0,1%, höchstens jedoch 5% der Auftragssumme als Vertragsstrafe zu zahlen.
4. Die Geltendmachung der gesetzlichen Ansprüche wegen Verzögerung der Leistung bleiben unberührt.
§4 Haftung des Lieferanten bei Mängeln
1. Uns stehen die gesetzlichen Mängelansprüche in vollem Umfang zu. Insbesondere sind wir berechtigt, vom Lieferanten nach unserer Wahl Mängelbeseitigung oder Lieferung eines neuen Leistungsgegenstandes zu verlangen. Wir behalten uns ausdrücklich die Geltendmachung des Rechtes auf Schadenersatz statt der Leistung für jeden Grad des Verschuldens in voller Höhe nach den gesetzlichen Bestimmungen vor.
2. Die Frist für die Verjährung von Mängelansprüchen beträgt 36 Monate. Sie beginnt mit Gefahrübergang.
§5 Mängelanzeige
1. Mängel der Lieferung hat der Besteller, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.
2. Im Streckengeschäft trifft diese Pflicht nur den Empfänger der Ware.
3. Sofern der Empfänger der Ware nicht der Besteller ist und der Empfänger erst nach Vertragsabschluss bekannt gegeben wird, gilt gleichwohl Ziff. 2. Das heißt, die Rügepflicht des Empfängers tritt an die Stelle der Rügepflicht des Bestellers.
§6 Haftung des Lieferanten für Schäden
1. Der Lieferant haftet uns gegenüber für jegliche Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen verursachen in voller Höhe und für jeden Grad des Verschuldens nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2. Zur Sicherheit des Bestellers tritt der Lieferer die ihm gegen seinen Vorlieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche bereits hiermit an den Besteller ab. Der Besteller nimmt diese Abtretung an und hat das Recht, frei zu entscheiden, ob er den Lieferer oder den Vorlieferanten in Anspruch nimmt.
3. Das Risiko der Transportschäden trägt der Lieferant.
§7 Eigentumsvorbehalt
Einem vom Lieferer ausdrücklich gewünschten Eigentumsvorbehalt wird nicht widersprochen. Dies gilt nicht für einen verlängerten Eigentumsvorbehalt und Konzernklausel.
§8 Allgemeine Bestimmungen Stellt der Lieferant seine Zahlungen ein oder werden Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit mindern oder wird über sein Vermögen das Konkurs- und Vergleichsverfahren beantragt, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
§9 Form von Erklärungen Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Lieferant gegenüber uns oder einem Dritten abgegeben hat, bedürfen der Schriftform.
§10 Erfüllungsort, Rechtswahl Gerichtsstand
1. Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.